Diese Funktion muss von Paylogic aktiviert werden, bevor du sie verwenden kannst. Wende dich für die Aktivierung bitte an deinen Client Success Manager.
Das Paylogic Backoffice bietet eine Rechnungsfunktion, mit der Fans in der Lage sind, für ihre Bestellung(en) einen Mehrwertsteuerbeleg zu erstellen. Nach Abschluss einer Bestellung hat der Ticketkäufer die Möglichkeit, eine Rechnung mit Mehrwertsteuer in % zu erstellen. Dieser Artikel erklärt, wie diese Funktion im Backoffice aktiviert werden kann.
Hinweis: Verwende diese Funktion nicht für Travel-Widget-Buchungen oder in Kombination mit Ratenzahlung.
Schritt 1: Wähle die gewünschte Veranstaltung aus
Gehe zu „Verwalten“, um die entsprechende Veranstaltung auszuwählen.
Schritt 2: Wähle pro Produkt die MwSt. in Prozent aus
Bevor ein Mehrwertsteuerbeleg erstellt werden kann, muss der Mehrwertsteuersatz für jedes einzelne Produkt eingestellt werden. Gehe dazu in den Event-Einstellungen auf „Tickets“ und stelle „Zutreffende MwSt.“ für jedes Produkt ein.
Schritt 3: Mehrwertsteuerbeleg aktivieren
Wähle „Rechnungen“ und klicke auf „MwSt. für Rechnungen aktivieren“. Klicke anschließend auf “Änderungen speichern”.
Schritt 4: Einen Beleg erstellen (Fan-Perspektive)
Nach dem Aufgeben einer Bestellung erhält ein Ticketkäufer die folgende E-Mail: Neben der Option, ein E-Ticket herunterzuladen, wird durch Klicken auf „Mehrwertsteuerbeleg erstellen“ eine weitere Option verfügbar.
Der Ticketkäufer muss dann die folgenden Angaben eintragen:
- Firmenname
- Adresse
- Postleitzahl
- Stadt
- Land
- MwSt.-Nummer
Die meisten Felder werden anhand der Bestellung vorab ausgefüllt. Nur der Firmenname und die MwSt.-Nummer müssen eingetragen werden.
Hinweis: Wenn ein Ticketkäufer keine MwSt.-Nummer hat, kann die Zahl „00“ eingegeben werden, um einen Mehrwertsteuerbeleg zu erstellen.
Schritt 5: Den Beleg herunterladen (Fan-Perspektive)
Wenige Minuten nach dem Klicken auf „Mehrwertsteuerbeleg erstellen“ erhält der Ticketkäufer eine weitere E-Mail mit einer aktiven Schaltfläche, die zum Herunterladen des Mehrwertsteuerbelegs verwendet werden kann.