Das Datenschutzgesetz (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und beschreibt, wie Organisationen - einschließlich Paylogic - personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten und speichern müssen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die direkt oder indirekt mit (natürlichen) Personen in Verbindung stehen. Die Vorschriften der DSGVO gelten für die vollständige oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten und für personenbezogenen Daten, die Teil einer Datenbank sind.
Die DSGVO basiert auf acht wichtigen Grundsätzen. Diese besagen, dass persönliche Daten:
- Fair, rechtmäßig und transparent verarbeitet werden müssen
- Nur für bestimmte, legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen
- Angemessen, relevant und nicht übermäßig in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung sind
- Genau und aktuell sein müssen
- Nicht länger als notwendig gespeichert werden dürfen
- Gemäß den Rechten der betroffenen Personen verarbeitet werden
- Auf angemessene Weise geschützt werden
- Nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelangen, es sei denn, dieses Land oder Territorium gewährleistet auch ein angemessenes Schutzniveau
Paylogic erfüllt alle DSGVO Anforderungen vollständig und möchte dich dabei unterstützen, die an dich gerichteten DSGVO Anforderungen zu erfüllen.