Das AVG/GDPR ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und beschreibt, wie Organisationen - auch See Tickets - personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern müssen. See Tickets / Paylogic hält sich an die AVG/GDPR-Gesetzgebung und möchte auch dir helfen, deine eigenen Pflichten zu erfüllen. Wenn du weitere Fragen zu den unten genannten Punkten hast, kontaktiere uns bitte über den Button am Ende dieser Seite.
Kern von AVG/GDPR
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt auf eine natürliche Person beziehen oder beziehen können. Die Regeln des AVG/GDPR gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten, je nach Automatisierung sowohl vollständig als auch teilweise. Darüber hinaus gilt die Gesetzgebung für die in der Datenbank enthaltenen persönlichen Informationen.
Das AVG/GDPR stützt sich auf acht wichtige Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach diesen Grundsätzen müssen die Informationen:
- auf faire, rechtmäßige und transparente Weise verarbeitet worden sind.
- verarbeitet für spezifische, legitime Zwecke.
- angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben im Hinblick auf den Zweck der Verarbeitung sein.
- akkurat und aktuell.
- nicht länger als nötig aufbewahren.
- Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den Rechten der betroffenen Personen.
- geschützt in geeigneter Weise.
- keine Übermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), es sei denn, dieses Land oder Gebiet garantiert ebenfalls ein angemessenes Schutzniveau.
Bist du daran interessiert, was See Tickets unternimmt, um die AVG/GDPR-Gesetzgebung einzuhalten? Dann lies dir diesen Artikel durch!